Geschichte

Gründer: Jakob Reeb

Geboren am 24.05.1842 in Schifferstadt als Sohn einer Bauernfamilie.
1867 wurde er in Speyer zum Priester geweiht.
1869 fängt er als Religionslehrer am Königlichen Gymnasium Zweibrücken
und Gefangenenseelsorger der dortigen Strafanstalt an, wo junge und   erwachsene Sträflinge noch gemeinsam untergebracht waren, eine offensichtlich prägende Erfahrung für ihn.
1899 zieht er als Abgeordneter (Zentrum) in den Bayer. Landtag bis 1912 ein (Wahlbündnis  mit den Sozialdemokraten gegen die damals mächtigen Liberalen).
  

Bereits 1896 war das BGB beschlossen und das Inkrafttreten auf 1.1.1900 festgelegt worden (Rechte der Eltern § 1631, Missbrauch der elterlichen Gewalt § 1666, Zwangs-/Fürsorgeerziehung § 1838)

Bayern hatte in der Folge bereits 1897 ein „Zwangserziehungsgesetz“ geplant, das Vorhaben wegen des BGB zurückgestellt.
Im Mai 1900 wurde ein neuer Entwurf in den Landtag eingebracht und an einen Fachausschuss überwiesen.
1901 wurde Jakob Reeb in diesen Ausschuss gewählt und zum Referenten des Ausschusses bestellt.

 

01.07.1902

Bayer. Zwangserziehungsgesetz

1915

Neufassung und Umbenennung  in Bayer. Fürsorgeerziehungsgesetz

1922

Vorläufer des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt (RJWG) beschlossen

1924

Reichsjugendwohlfahrtsgesetz in Kraft (Schaffung von Jugendämtern).
Nach dem Ende der Weimarer Republik kaum umgesetzt.

1953

als Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) novelliert (Subsidiarität vom BVerfG bestätigt)

1961

Weitere Novellierung (Schutzaufsicht wurde Erziehungsbeistandschaft; Heimaufsicht; Freiw. Erziehungshilfe(FEH) kam zur Fürsorgeerziehung (FE) hinzu.

2005

Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)

 

Verdienst Jakob Reeb´s:
Anordnung der Zwangserziehung durch Vormundschaftsgerichte erfolgte durch den Staat, aber deren Ausführung wurde zur Aufgabe der freien Wohlfahrtspflege erklärt (Subsidiaritätsprinzip bis heute).

Die Kirchen und damit Jakob Reeb waren nun gehalten, diese Aufgaben auch durchzuführen.
Er strebte hierfür die Gründung eines caritativen Vereines an.

Aufgaben:

  • Sammlung von Geldern für die Einrichtung von Erziehungsanstalten
  • Ermittlung von Erziehungsnotständen
  • Suche geeigneter Familien für die Aufnahme gefährdeter und vernachlässigter Kinder zur Erziehung (Pflegefamilien)
  • Überwachung und Unterstützung dieser Familien
  • Nachgehende Fürsorge

 

Vereinsgründungen: 

20.09.1905

Kath. Jugendfürsorgeverein für die Pfalz e.V. in Kaiserslautern

13.6.1910

Kath. Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V.

07.11.1911

Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.

1911

Kath. Jugendfürsorge der Diözesen Bamberg und Eichstätt 

09.05.1912

Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.

1912

Kath. Jugendfürsorge der Diözese Würzburg

1912

Kath. Jugendfürsorge der Diözese Passau

07.10.1912

Gründung „Bayerischer Landesverband der katholischen Jugendfürsorgevereine und Fürsorgeerziehungsanstalten e.V.“
1.Vorsitzender: Domkapitular Buchberger, München (Später Bischof von Regensburg)

In der handschriftlichen Mitgliederliste der Fürsorge- und Erziehungsanstalten des Bayerischen Landesverbandes der Kath. Jugendfürsorgevereine finden sich auch die damaligen Einrichtungen in der Diözese Speyer, darunter die Kath. Erziehungsanstalt St. Josef in Landau-Queichheim und das Mädchenerziehungsheim Maria Rosenberg.

12.05.1976

Katholische Jugendfürsorge – Landesverband Bayern e.V. (Satzung vom 12.06.1975, eingetragen beim Amtsgericht München am 12.05.1976)
Anerkannter zentraler Fachverband des Deutschen Caritasverbandes e.V.

1. Vorsitzender: Prälat Ambros Schilcher, Augsburg
       
Mitgliedsverbände:

  • Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.
  • Kath. Jugendfürsorge der Erz-Diözese München und Freising e.V.
  • Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.

12.10.2005

100-jähriges Jubiläum des Kath. Jugendfürsorgevereins für die Diözese Speyer e.V.
       
Im Rahmen des Festaktes wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verband Kath. Jugendfürsorge – Landesverband Bayern e.V. und dem Kath. Jugendfürsorgeverein für die Diözese Speyer e.V. geschlossen, welche eine gegenseitige Förderung und Unterstützung festschreibt, verbunden mit der Option der Verwirklichung eines Bundesverbandes Katholische Jugendfürsorge e.V.

14.02.2007

„Katholische Jugendfürsorge e.V."
(Satzung vom 07.12.2006, eingetragen beim Amtsgericht München am 14.02. 2007)

1. Vorsitzender: Prälat Günter Grimme, Augsburg

Mitgliedsverbände:

  • Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.
  • Kath. Jugendfürsorge der Erz-Diözese München und Freising e.V.
  • Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.
  • Kath. Jugendfürsorge der Diözese Speyer. E.V.

27.6.2007

Eintrag einer Satzungsänderung beim Amtsgericht München (beschlossen bei der Mitgliederversammlung am 19.04.2007 in Landau-Queichheim)

10.04.2008

„Verband Katholische Jugendfürsorge e.V.“ (VKJF e.V.)
(Satzung vom 10.04.2008)

1. Vorsitzender: Prälat Günter Grimme, Augsburg

Mitgliedsverbände:

  • Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.
  • Kath. Jugendfürsorge der Erz-Diözese München und Freising e.V.
  • Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.
  • Kath. Jugendfürsorge der Diözese Speyer. E.V.