Geschichte
Gründer: Jakob Reeb
Geboren am 24.05.1842 in Schifferstadt als Sohn einer Bauernfamilie.
1867 wurde er in Speyer zum Priester geweiht.
1869 fängt er als Religionslehrer am Königlichen Gymnasium Zweibrücken
und Gefangenenseelsorger der dortigen Strafanstalt an, wo junge und erwachsene Sträflinge noch gemeinsam untergebracht waren, eine offensichtlich prägende Erfahrung für ihn.
1899 zieht er als Abgeordneter (Zentrum) in den Bayer. Landtag bis 1912 ein (Wahlbündnis mit den Sozialdemokraten gegen die damals mächtigen Liberalen).
Bereits 1896 war das BGB beschlossen und das Inkrafttreten auf 1.1.1900 festgelegt worden (Rechte der Eltern § 1631, Missbrauch der elterlichen Gewalt § 1666, Zwangs-/Fürsorgeerziehung § 1838)
Bayern hatte in der Folge bereits 1897 ein „Zwangserziehungsgesetz“ geplant, das Vorhaben wegen des BGB zurückgestellt.
Im Mai 1900 wurde ein neuer Entwurf in den Landtag eingebracht und an einen Fachausschuss überwiesen.
1901 wurde Jakob Reeb in diesen Ausschuss gewählt und zum Referenten des Ausschusses bestellt.
01.07.1902 | Bayer. Zwangserziehungsgesetz |
1915 | Neufassung und Umbenennung in Bayer. Fürsorgeerziehungsgesetz |
1922 | Vorläufer des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt (RJWG) beschlossen |
1924 | Reichsjugendwohlfahrtsgesetz in Kraft (Schaffung von Jugendämtern). |
1953 | als Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) novelliert (Subsidiarität vom BVerfG bestätigt) |
1961 | Weitere Novellierung (Schutzaufsicht wurde Erziehungsbeistandschaft; Heimaufsicht; Freiw. Erziehungshilfe(FEH) kam zur Fürsorgeerziehung (FE) hinzu. |
2005 | Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) |
Verdienst Jakob Reeb´s:
Anordnung der Zwangserziehung durch Vormundschaftsgerichte erfolgte durch den Staat, aber deren Ausführung wurde zur Aufgabe der freien Wohlfahrtspflege erklärt (Subsidiaritätsprinzip bis heute).
Die Kirchen und damit Jakob Reeb waren nun gehalten, diese Aufgaben auch durchzuführen.
Er strebte hierfür die Gründung eines caritativen Vereines an.
Aufgaben:
- Sammlung von Geldern für die Einrichtung von Erziehungsanstalten
- Ermittlung von Erziehungsnotständen
- Suche geeigneter Familien für die Aufnahme gefährdeter und vernachlässigter Kinder zur Erziehung (Pflegefamilien)
- Überwachung und Unterstützung dieser Familien
- Nachgehende Fürsorge
Vereinsgründungen:
20.09.1905 | Kath. Jugendfürsorgeverein für die Pfalz e.V. in Kaiserslautern |
13.6.1910 | Kath. Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V. |
07.11.1911 | Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. |
1911 | Kath. Jugendfürsorge der Diözesen Bamberg und Eichstätt |
09.05.1912 | Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. |
1912 | Kath. Jugendfürsorge der Diözese Würzburg |
1912 | Kath. Jugendfürsorge der Diözese Passau |
07.10.1912 | Gründung „Bayerischer Landesverband der katholischen Jugendfürsorgevereine und Fürsorgeerziehungsanstalten e.V.“ |
12.05.1976 | Katholische Jugendfürsorge – Landesverband Bayern e.V. (Satzung vom 12.06.1975, eingetragen beim Amtsgericht München am 12.05.1976)
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12.10.2005 | 100-jähriges Jubiläum des Kath. Jugendfürsorgevereins für die Diözese Speyer e.V. |
14.02.2007 | „Katholische Jugendfürsorge e.V."
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27.6.2007 | Eintrag einer Satzungsänderung beim Amtsgericht München (beschlossen bei der Mitgliederversammlung am 19.04.2007 in Landau-Queichheim) |
10.04.2008 | „Verband Katholische Jugendfürsorge e.V.“ (VKJF e.V.) 1. Vorsitzender: Prälat Günter Grimme, Augsburg
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